Schriftliche Abstimmung

Die derzeitige COVID-19-Situation erfordert von uns allen ein Umdenken. Der Vorstand hat sich entschieden, die Jahresversammlung vom 25. März 2021 abzusagen. Wir bedauern dies sehr, ist es doch immer auch ein gesellschaftliches Ereignis und eine Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen.

Der Bundesrat hat eine Notverordnung erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In dieser COVID-19-Verordnung 3 wird festgehalten, dass Vereinsmitglieder ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können. Davon machen wir in diesem Jahr Gebrauch.

Somit laden wir die Vereinsmitglieder ein, ihre Stimmen bis am 25. März 2021 auf schriftlichem Weg abzugeben. Da wir die Jahresversammlung im Frühling 2020 coronabedingt auch nicht durchführen konnten, ist über zwei Jahre abzustimmen. 

Die Unterlagen wurden den Mitgliedern anfangs März 2021 zugestellt.

Infolge der momentan unsicheren Umstände haben wir darauf verzichtet, ein Jahresprogramm auszuarbeiten. Wir werden den einen oder anderen Anlass aus dem Vorjahresprogramm aufgreifen und organisieren, sobald dies wieder möglich ist. Die Vereinsmitglieder werden dann darüber informiert.

Wir sind zuversichtlich, dass wir uns im 2021 wieder treffen und einzelne Vereinsanlässe durchführen können. Gemeinsam können wir diese herausfordernde Zeit meistern und uns gegenseitig unterstützen.

Herzlichst grüsst der FGT-Vorstand